Datenschutz und elementare Datensicherheit


Die Computersysteme und das Internet wachsen und entwickeln sich enorm schnell. Dies ermöglicht den einfachen Umgang mit Personendaten, das Bilden von Personenprofilen oder das schnelle und zielgerichtete Durchforsten des Internets nach Personeninformationen. Zudem speichern die Anbieter von Internetportalen eine Unmenge von Informationen ohne das Wissen der Verwender (z.B.: die Dauer des Aufenthalts auf einer Website, die IP-Adresse (Computeradresse) des Verwenders etc.).

 

Das erste Ziel des Datenschutzes muss sein, das informationelle Selbstbestimmungsrecht des Menschen zu verteidigen, und zwar so, dass nur so viele persönliche Daten wie nötig gesammelt und bearbeitet werden, und dass man als betroffene Person auch die Möglichkeit hat, die Bearbeitung der Daten über sich so weit wie möglich zu kontrollieren und notfalls zu verhindern.

Kompetenzen aus dem Lehrplan 21

MI.1.1

Die Schülerinnen und Schüler können Chancen und Risiken der Mediennutzung benennen und Konsequenzen für das eigene Verhalten ziehen (z.B. Vernetzung, Kommunikation, Cybermobbing, Schuldenfalle, Suchtpotential).

 

Die Schülerinnen und Schüler können Folgen medialer und virtueller Handlungen erkennen und benennen (z. B. Identitätsbildung, Beziehungspflege, Cybermobbing).

ERG.1.2

Die Schülerinnen und Schüler können Informationen und Positionen zu aktuellen gesellschaftlichen Herausforderungen und Konflikten bezüglich Interessen und Wahrheitsgehalt hinterfragen (z.B. Schutz und Verwendung von Daten, Umweltfragen, Friedenssicherung).

 


MI.1.3

 

Die Schülerinnen und Schüler können alleine und in Arbeitsteams mit medialen Möglichkeiten experimentieren und sich darüber austauschen.

MI.2.3

 

Die Schülerinnen und Schüler können die Risiken unverschlüsselter Datenübermittlung und -speicherung abschätzen.


MI.1.4

 

Die Schülerinnen und Schüler können mittels Medien kommunizieren und dabei die Sicherheits- und Verhaltensregeln befolgen.


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