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Datenschutz  

Jeder Mensch hat grundsätzlich das Recht, über die Verwendung seiner persönlichen Daten selber zu bestimmen. Das Datenschutzgesetz (DSG) bezweckt den Schutz der Persönlichkeit und der Grundrechte von Personen, über die Daten bearbeitet werden. Es legt die Bedingungen fest, unter denen Privatpersonen, staatliche Behörden oder Firmen unsere Daten bearbeiten dürfen. Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) beaufsichtigt die Einhaltung dieser Grundrechte und berät Bürgerinnen und Bürger in Datenschutzfragen.

 

Öffentlichkeitsprinzip  

Der zweite Zuständigkeitsbereich des EDÖB umfasst das Bundesgesetz über das Öffentlichkeitsprinzip (BGÖ), das den Zugang zu amtlichen Dokumenten gewährleistet. Es fördert die Transparenz über Auftrag, Organisation und Tätigkeit in der Bundesverwaltung. Verweigert eine Bundesbehörde diesen Zugang, kann beim EDÖB ein Schlichtungsgesuch eingereicht werden.

 

 

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) www.derbeauftragte.ch

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